Die Originalstatuten vom 23.11.1980



STATUTEN DER MOEVENZUNFT ZU HORW

vom Gründungstag 23.11.1980

Revisionen vom 21.02.1981, 23.11.1983, 23.11.1984, 23.11.1986, 30.03.2001,
23.11.2004



 
1. Nur Möven, keine Mövinnen, maximum 25. Ab 20 Möven kann jedes Jahr nur eine Möve aufgenommen werden.
Ein Kandidat (genannt Nesthöcker) muss sich zuerst ein Jahr bewähren, bevor er in unsere Zunft aufgenommen werden kann.

2. Intensive Beziehung zu Luft und Wasser (kann auch gebrannt sein) muss bei jeder Möve vorhanden sein!

3. Muss gut fliegen können (auch Alkoholflüge sind erlaubt).
Der traditionelle Trunk der Mövenzunft ist der "Mövenschiss" (ein Chrüter gefolgt von einem Glas Milch).
(Das Auskippen über die rechte Schulter ist NICHT gestattet -> Anleitung kann bei Pornomöve eingeholt werden)
Das Traditionelle Futter der Mövenzunft ist das eiergetränkte "Vogelheu".

4. Jede Möve muss mindestens einen Meter weissen (Nesthöcker mindestens zehn Meter schwarzen) Sternlifaden auf sich im Hosensack tragen,
um verletzte Mövenflügel zu flicken. (Reparaturanleitung ist bei Transitmöve erhältlich).
Wenn eine Möve von einer anderen Möve erwischt wird, dass sie keinen Sternlifaden auf sich trägt,
so hat die überführte Möve allen anwesenden Möven einen Drink zu bezahlen.
Haben alle anwesenden Möven den Sternlifaden im Sack, darf die kontrollierende Möve ihrerseits als Ehrensache
den anwesenden Möven einen Drink offerieren.

5. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. -.50 (50 Rappen). Er kann aus administrativen und rechtlichen Gründen nicht in Raten bezahlt werden.

6. Der Austritt aus der Mövenzunft ist nur durch "Absturz" mit tödlichem Ausgang oder durch Abschuss mit Schrot möglich.

7. Die offizielle "Mövensammlung" (=GV) findet immer am 23.11.(Gründungsdatum) statt.

8. Jedes Jahr wird ein "Mövenflug" abgehalten. Der Vorstand bestimmt die Möven / Nesthöcker, die den jeweiligen Höhenflug organisieren.
(Zwei Montage vorher einladung mit genauer "Abflugszeit", sonst keine Details! Tag voller Überraschungen.)

9. An allen Möven-Anlässen haben sich die Möven mit Zunfthut, weisser Hose, schwarzen Frack (Gehrock oder Kittel),
weissem Hemd mit Fliege (oder Krawatte) und Orden zu sammeln. Bei fehlerhaftem Tenue muss pro fehlerhaftem Kleidungsstück
eine Busse nach stimmung des Pleitegeiers bezahlt werden.

10. Um als Nesthöcker oder Möve aufgenommen zu werden, ist eine 2/3 Mehrheit aller an der GV anwesenden Möven notwendig. Das Nesthöcker-Aufnahmegesuch ist durch den Götti dem Vorstand einen Monat vor der GV zur kritischen Prüfung und Bewilligung einzureichen.

11. Aufnahme-Ritus: Mövenflug auf einem Bein muss mindestens 30 Sek. und in mindestens 58 cm (Stuhlhöhe des alten Sternen)
unter Mövenlauten gestanden werden. Ebenfalls muss sich der Kandidat mit einem lustigen Vortrag für die Aufnahme als Möve empfehlen,
damit es mindestens 2/3 der anwesenden Möven von den Stühlen reisst.

12. Möven werden bei Anlässen nur entschudligt, wenn Sie flügge sind.

13. Unser SUJET: sehr grosse Möve mit sehr kleinem Egli im spitzen Schnabel

14. Unser 1. Motto lautet: "Nur fliegen ist schöner!"

15. Unser 2. MOTTO lautet: "Lasst uns fliegen (Flying Dutchman)" (nach Hubentaucherli)

16. Unser 3. MOTTO und unser Leitspruch lautet: "Wo Geselligkeit und Narretei, ist die Mövenzunft alleweil dabei ! (Nach Mövendädy Haschmöve)

17. Unser 4. Motto lautet: "Wir sind eine kleine Nummer ... die nummer 1!" (Nach Mövendädy Schnarchmöve)

18. Es darf nicht gemövt werden, noch andere Vögel zum vö.... verführt werden.

19. Picken und Mausen erlaubt.